Transparente Preisgestaltung für Ihre Verkehrswertgutachten

Bitte beachten Sie, dass alle angegebenen Preise Nettopreise sind. Zu diesen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% hinzugerechnet.

Willkommen in unserem Bereich für Preisinformationen, wo Transparenz und Verständlichkeit an erster Stelle stehen. Wir wissen, dass die Kosten ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für ein Verkehrswertgutachten sind. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur eine detaillierte Aufstellung unserer Preise, sondern auch die Möglichkeit, eine individuelle Kostenschätzung vornehmen zu lassen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Jede Immobilie ist einzigartig, und entsprechend individuell gestaltet sich die Bewertung. Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen zusammen die voraussichtlich anfallenden Kosten detailliert zu besprechen, damit Sie stets den Überblick behalten und genau wissen, was auf Sie zukommt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten, die Ihren Anforderungen und dem spezifischen Bewertungsanlass gerecht wird.

Am Ende dieser Seite finden Sie zudem Informationen zu unseren Pauschalpreisen für Kurzgutachten. Ein solches Gutachten kann in vielen Fällen ausreichend sein und bietet Ihnen die Möglichkeit, Kosten zu sparen, ohne auf die gewohnte Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen verzichten zu müssen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen mit Fachkenntnis und Engagement zur Seite zu stehen und gemeinsam die beste Option für Ihr Anliegen zu finden.

Preise

unbelasteter Verkehrswert in € Kategorie 1 in € Kategorie 2 in € Kategorie 3 in € Kategorie 4 in €
bis 250.000,- 1.150,- 1.500,- 1.850,- 2.200,-
bis 500.000,- 1.500,. 1.850,- 2.200,- 2.550,-
bis 750.000,- 1.850,- 2.200,- 2.550,- 2.900,-
bis 1.000.000,- 2.550,- 2.900,- 3.250,- 3.600,-
ab 1.000.000,- nach Vereinbarung    

Definition der Immobilienart

Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Bodenwertermittlungen, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser Gewerbliches Teileigentum, Dreifamilienwohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen) Komplexe Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, eifache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Prokuktionshallen Komplexe Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie 1 bis 3 eingeordnet werden können

Zuschläge / Abschläge

Art der Tätigkeit Zuschlag / Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden Abschlag 30%
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchaszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge 65 €/ Stunde
Berücksichtigung eines Wegerechts oder Leitungsrechts, Baulasten, Altlasten Zuschlag von 20% je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts, Nießbrauchrechts oder Überbaus Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts Zuschlag von 40% je Recht
Auslagen wie zum Beispiel Kosten für Flurkarte, Grundbuchauszug, Urkunden, Baupläne, etc. auf Nachweis zzgl. 19% MwSt.

Verkehrswertermittlung und Erstellung eines Kurzgutachtens in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB:

Art der Tätigkeit Honorarbasis Kurzgutachten
Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten bzw. ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eins Kurzgutachtes für die Immobilienarten der oben aufgeführten Kategorie 1 und Kategorie 2. pauschal 1.000,- €
Auslagen wie zum Beispiel Kosten für Flurkarte, Grundbuchauszug, Urkunden, Baupläne, etc. auf Nachweis zzgl. 19% MwSt.
Zuschläge / Abschläge zur Honorabasis Kurzgutachten .
Art der Tätigkeit Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Kurzgutachtens auf einen anderen Stichtag Abschlag 30%

Wandelung von Kurzgutachten auf ausführliches Verkehrswertgutachten

Gutschrift in Höhe des Honorars

Sollte nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.

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